Newsletter November 2025

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Personelles

 

Seit 10 Jahren unterstützt Christine Schaad unser Team im Bereich Administration und Empfang. Wir gratulieren ihr zu diesem Jubiläum und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

 

 

 

Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft

 

Inhaltsverzeichnis

  • Vorsteuerbelege zu spät eingereicht: Steuerpflichtige trägt Verfahrenskosten
  • Was ist Willkür bei Behörden oder Gerichtsentscheiden?
  • Immobilien erben: Die häufigsten Schwierigkeiten
  • Anwaltsfehler kostet einem Unternehmen das Verfahren
  • Miete verdienen ja, Steuern zahlen nein: Das Bundesgericht bremst französische Gemeinde aus

 

Vorsteuerbelege zu spät eingereicht: Steuerpflichtige trägt Verfahrenskosten

Eine Steuerpflichtige reichte in einem Beschwerdeverfahren die nötigen Belege für den Vorsteuerabzug viel zu spät ein, obwohl sie schon früher mehrfach dazu aufgefordert wurde. Damit hat sie ihre Mitwirkungspflichten verletzt. Obwohl ihre Beschwerde teilweise Erfolg hatte, muss sie deshalb die gesamten Verfahrenskosten des Bundesverwaltungsgerichts tragen.
(Quelle: BVG A-570/2024 vom 7. März 2025)

 

Was ist Willkür bei Behörden oder Gerichtsentscheiden?

Willkür bei der Beweiswürdigung bedeutet, dass ein Gericht oder eine Behörde zu einem Schluss kommt, der mit der tatsächlichen Situation ganz offensichtlich nicht übereinstimmt oder auf einem klaren Fehler beruht. Es reicht aber nicht aus, wenn das Gericht einfach eine andere Ansicht hat als die betroffene Person. Willkür liegt erst dann vor, wenn der Entscheid so unsinnig ist, dass er nicht nachvollziehbar erscheint und sich sachlich nicht begründen lässt.

 

Immobilien erben: Die häufigsten Schwierigkeiten

Wenn Immobilien im Nachlass sind, gibt es eine Reihe von praktischen, rechtlichen und finanziellen Problemen, die auftreten können, insbesondere dann, wenn mehrere Erben beteiligt sind. Hier eine Übersicht der häufigsten Schwierigkeiten:

  1. Unteilbarkeit der Immobilie
    Eine Immobilie lässt sich nicht einfach aufteilen wie Bargeld. Wenn z.B. drei Kinder erben, gehört die Immobilie ihnen gemeinsam, d.h. eine Erbengemeinschaft entsteht.
    Problem: Alle Entscheidungen (Verkauf, Vermietung, Renovierung etc.) müssen gemeinsam getroffen werden. Uneinigkeit führt oft zu Streit oder Blockade.
  2. Liquiditätsprobleme
    Immobilien können viel Wert haben, aber kein verfügbares Geld bringen. Wenn z.B. ein Erbe den anderen auszahlen will, braucht er Eigenkapital oder einen Kredit.
    Auch die Erbschaftssteuer, je Verwandtschaftsgrad, kann zu Problemen führen, wenn das Vermögen „nur“ in der Immobilie steckt.
  3. Zwangsverkauf oder Teilungsversteigerung
    Kommt es zu Streit in der Erbengemeinschaft und will ein Miterbe seinen Anteil nicht halten, kann er eine Teilungsversteigerung beantragen. Dabei wird die Immobilie öffentlich versteigert – oft unter ihrem Wert.
    Die Folge ist ein Wertverlust, Familienkonflikte und der mögliche Verlust eines emotional wichtigen Hauses.
  4. Erhaltungsaufwand und Kosten
    Wer kümmert sich um Instandhaltung, Grundsteuer, Versicherung des verlassenen Hauses?
    Bei vermieteten Immobilien: Wer ist für Verwaltung oder Mietverhältnisse zuständig?
    Häufig übernehmen einzelne Erben mehr Verantwortung, was zu Ungleichheiten führt und ausgeglichen werden muss.
  5. Unterschiedliche Interessen der Erben
    Dies kann leicht zu Schwierigkeiten führen. So möchte beispielsweise ein Erbe im geerbten Haus wohnen bleiben, während ein anderer den Verkauf bevorzugt und ein dritter das Objekt lieber vermieten würde. Solche unterschiedlichen Vorstellungen führen oft zu Konflikten, Verzögerungen in der Abwicklung und zu erheblichen emotionalen Belastungen innerhalb der Erbengemeinschaft.
  6. Fehlendes Testament = gesetzliche Erbfolge
    Ohne Testament wird der Nachlass nicht automatisch gerecht oder sinnvoll verteilt, da in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge gilt. Dies kann bedeuten, dass es mehrere Miterben gibt.

Vorsorglich kann man einiges tun, um spätere Konflikte unter Erben zu vermeiden. So ist es ratsam, ein Testament oder einen Erbvertrag mit klaren Regelungen zur Immobilie zu verfassen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie einem bestimmten Erben zuzuweisen und gleichzeitig eine angemessene Ausgleichszahlung an die übrigen Erben festzulegen. Alternativ kann die Immobilie bereits zu Lebzeiten gezielt übertragen werden, zum Beispiel unter Vorbehalt eines Wohnrechts. Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Entstehung einer Erbengemeinschaft im Testament möglichst zu vermeiden, da sie häufig zu Uneinigkeiten und Verzögerungen führt.

Fazit: Immobilien im Nachlass können schnell zu Streit, finanziellen Problemen oder Zwangsverkäufen führen, besonders bei mehreren Erben. Eine frühzeitige, klare Regelung ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und den Wert des Vermögens zu erhalten.

 

Anwaltsfehler kostet einem Unternehmen das Verfahren

Eine Firma versäumte es, den verlangten Kostenvorschuss rechtzeitig zu bezahlen. Sie begründete dies damit, dass ihr früherer Anwalt die entsprechende Mitteilung zu spät weitergeleitet habe. Das Bundesgericht entschied jedoch, dass Fehler des Anwalts der Firma selbst anzulasten sind. Die Frist wurde deshalb nicht wiederhergestellt, und die Beschwerde wurde abgewiesen.
(Quelle: 9C_746/2023 vom 10. März 2025)

 

Miete verdienen ja, Steuern zahlen nein: Das Bundesgericht bremst französische Gemeinde aus

Eine französische Gemeinde gleich neben Genf besitzt Häuser auf Schweizer Boden und verdient damit gute Mieterträge. Nur Steuern dafür zahlen wollte sie nicht: Sie sei eine gemeinnützige Organisation und das Doppelbesteuerungsabkommen verbiete die Steuern.
Der Kanton Genf sah das anders, und das Bundesgericht nickte zustimmend: Weder Steuerabkommen noch Gemeinnützigkeit helfen hier weiter.
Fazit: Wer in der Schweiz Miete erzielt, zahlt auch in der Schweiz Steuern.
(Quelle: BGE 9C_617/2024 vom 27. August 2025)

 

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