Newsletter Juli 2024
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Während der Ferienzeit ist unsere Telefonzentrale nachmittags nicht besetzt.
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Personelles
Es freut uns, Ihnen mitzuteilen, dass Soraja Hofmann
die Lehrabschlussprüfung als Kauffrau E-Profil erfolgreich abgeschlossen hat und
uns in Zukunft als Sachbearbeiterin Treuhand unterstützen wird.
Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft
Inhaltsverzeichnis
- Kauf und Nutzung einer Ferien-Immobilie: Das ist zu beachten
- Erbvorbezüge sind endgültig
- Kann ein Mitarbeitender fristlos kündigen?
- Der Kauf eines Anteils an einem Erneuerungsfonds kann steuerlich nicht abgezogen werden
- Steuerlich privilegierte Kapitalleistung oder nicht?
- Fristen auch aus dem Ausland beachten
Kauf und Nutzung einer Ferien-Immobilie: Das ist zu beachten
Für Ferienhäuser und Ferienwohnungen gelten strengere Amortisationspflichten als für selbstbewohntes Wohnen. Die Amortisationsregeln sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und unterscheiden sich von Bank zu Bank. Die meisten Banken verlangen, dass Hypotheken für Ferien-Immobilien in 10 bis 15 Jahren oder bis zum Erreichen des Rentenalters auf unter 50 Prozent zurückbezahlt werden.
Eine Ferien-Immobilie unterliegt der gleichen steuerlichen Behandlung wie ein Hauptwohnsitz. Der Verkehrswert der Immobilie wird als Vermögen am steuerpflichtigen Ort betrachtet, während der Eigenmietwert abzüglich der Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen als Einkommen am Standort der Immobilie angesehen wird. Der Eigenmietwert kann je nach Kanton variieren, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts im Feriendomizil.
Die Tragbarkeitsberechnung von Ferien-Immobilien folgt denselben Regeln wie bei selbstbewohntem Wohneigentum und sollte nicht mehr als ein Drittel des Bruttohaushaltseinkommens ausmachen. Wichtig: Für die Berechnung werden die Wohnkosten addiert.
Wird das Ferienhaus oder die Ferienwohnung vermietet, müssen die Mieteinnahmen nach Abzug der Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen als Einkommen versteuert werden. Im Falle einer teilweisen Vermietung werden der Eigenmietwert und die Mieteinnahmen anteilsmässig berechnet.
Erbvorbezüge sind endgültig
Werden Geldbeträge als Erbvorbezüge bezogen, so gehört das Geld dem Empfänger und er kann damit machen, was er will. Der Ausgleich mit anderen Erben findet erst nach dem Tod des Erblassers statt. Dann werden Erbvorbezüge ausgeglichen.
Ausnahme: Der Erbe wurde von der Ausgleichspflicht durch den Erblasser befreit. Dies kann jedoch angefochten werden, wenn die Pflichtteile verletzt werden.
Kann ein Mitarbeitender fristlos kündigen?
Auch Mitarbeitende können fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für sie unzumutbar ist. Gründe für die Unzumutbarkeit sind gemäss Bundesgericht nur zwei:
- Nicht erfüllte finanzielle Ansprüche bzw. Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers oder
- Persönlichkeitsverletzungen wie eine Degradierung, Entzug der Prokura und einseitige Statusänderungen.
Der Mitarbeitende muss die Kündigung unverzüglich aussprechen. Wird der unzumutbare Zustand während längerer Zeit geduldet, vergibt sich der Mitarbeitende die Möglichkeit der fristlosen Kündigung.
Ist die fristlose Kündigung durch den Mitarbeitenden gerechtfertigt, treten die folgenden Rechtsfolgen ein:
- Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Der Lohnanspruch endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Nicht bezogene Ferien, Ansprüche aus Überstunden und andere Ansprüche der Parteien sind zu entschädigen.
Im Zweifelsfall ist die Fortsetzung der Arbeit zuzumuten.
Der Kauf eines Anteils an einem Erneuerungsfonds kann steuerlich nicht abgezogen werden
Bei einem Liegenschaftenkauf kann der Anteil, der für den Erneuerungsfonds bezahlt wird, nicht als Liegenschaftskosten steuerlich in Abzug gebracht werden.
Die Situation des Klägers vor Bundesgericht, der dem Verkäufer der Stockwerkeinheit einen Betrag für dessen Anteil am Erneuerungsfonds bezahlt hat, ist nicht vergleichbar mit der Situation eines Stockwerkeigentümers, der in den Erneuerungsfonds einzahlt. Denn die Zahlung des Käufers dient in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt dem Liegenschaftsunterhalt, erklärt das Bundesgericht. Es ist gerechtfertigt, dass zwei eigentlich identische Zahlungen steuerrechtlich ungleich behandelt werden.
(Quelle: BGE 9_391/2023 vom 5. Januar 2024)
Steuerlich privilegierte Kapitalleistung oder nicht?
Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob es sich bei einer Abgangsentschädigung eines Steuerpflichtigen um eine Kapitalleistung handelt, die dieser steuerlich günstig beziehen wollte.
Damit eine Entschädigung als Kapitalleistung anerkannt wird, müssen alle folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die steuerpflichtige Person verlässt das Unternehmen nach Erreichen des 55. Altersjahres,
- die Erwerbstätigkeit wird definitiv aufgegeben und
- durch das Verlassen des Unternehmens resp. dessen Vorsorgeeinrichtung entsteht eine Lücke in der Vorsorge.
Da der Steuerpflichtige nie erklärte, seine Arbeitstätigkeit aufzugeben, gilt die Auszahlung nicht als Kapitalleistung.
(Quelle: BGE 9C_237/2023 vom 5. März 2024)
Fristen auch aus dem Ausland beachten
Das Gericht liess das nicht gelten, denn bei gewissenhaftem Vorgehen hätten die Gesuchsteller ihre Beschwerde ohne Weiteres durch einen bevollmächtigten Vertreter unterzeichnen und fristgerecht einreichen lassen können.
(Quelle: BGE 2F_9/2024 vom 21. Mai 2024)