Newsletter Februar 2022
Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft
Inhaltsverzeichnis
- Revidiertes Versicherungsvertragsgesetz gültig seit 1. Januar 2022
- 13. Monatslohn bei Quellensteuer-Bezüger verteilen
- Bankgeheimnis gilt nicht bei Pfändungen
- Wohneigentum, das mit Pensionskassen-Geld finanziert wurde, darf vermietet werden
- Wie hoch ist der Verkehrswert einer Immobilie?
- Muss eine Namenaktie als Wertpapier ausgegeben werden?
- Lehrjahre zählen als Dienstjahre
Revidiertes Versicherungsvertragsgesetz gültig seit 1. Januar 2022
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Beziehungen zwischen den Versicherungen und ihren Kunden. Die Revision bringt ab 2022 für neu abgeschlossene Verträge mehr Rechte für Versicherte:
- Für Versicherungsverträge gilt nun ein generelles Widerrufsrecht von 14 Tagen.
- Verträge mit einer langen Laufzeit können nun nach drei Jahren – und danach jährlich – gekündigt werden. E-Mail, SMS oder WhatsApp genügen für eine Kündigung.
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen wird von zwei auf fünf Jahre erhöht.
- Bei festgestellten Doppelversicherungen (z.B. Hausratversicherung) ist eine Kündigung innert vier Wochen seit der Entdeckung möglich.
Für bereits bestehende Verträge gelten nur die neuen Kündigungsbestimmungen sowie die Möglichkeit, per E-Mail, SMS oder WhatsApp zu kündigen. Die anderen Regeln gelten nur für neue Verträge.
13. Monatslohn bei Quellensteuer-Bezüger verteilen
Die Berechnung des Quellensteuerabzugs basiert auf der monatlichen Auszahlung und ist progressiv gestaltet. Deshalb werden die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden im Monat Dezember stark belastet, weil der 13. Monatslohn mehr als nur eine Verdoppelung der Monatssteuer verursacht.
Es ist darum sinnvoll, den 13. Monatslohn auf verschiedene Monate zu verteilen, um dem Mitarbeitenden eine starke Steuerbelastung zu ersparen.
Bankgeheimnis gilt nicht bei Pfändungen
Schuldner müssen bei einer Pfändung gegenüber dem Betreibungsamt alle ihre Vermögenswerte und Wertgegenstände angeben. Auch Dritte, die Vermögensgegenstände der Schuldner aufbewahren, sind auskunftspflichtig. Darum geben Banken Auskunft über das Kontoguthaben und können sich nicht auf das Bankgeheimnis berufen.
Wohneigentum, das mit Pensionskassen-Geld finanziert wurde, darf vermietet werden
Die Vermietung eines Wohnobjekts, das mit vorbezogenen Mitteln aus der beruflichen Vorsorge finanziert wurde, führt nicht zwangsläufig zu einer Rückzahlungspflicht gegenüber der Pensionskasse. Das Bundesgericht verneint die Rückzahlungspflicht im Fall einer Eigentümerin, die ihre Wohnung nach jahrelanger Eigennutzung unbefristet und mit beidseitiger Kündigungsfrist von drei Monaten vermietet hat.
Die Pensionskasse verlangte den Vorbezug zurück mit der Begründung, dass die gesetzliche Bedingung des ausschliesslichen Eigenbedarfs nicht mehr gegeben sei.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass keine Rückzahlung geleistet werden muss. Das Wohnobjekt ist weiterhin in den Händen der Besitzerin und geht nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder in den Eigenbedarf. Anders wäre es, wenn der Vorbezug von Anfang an mit Blick auf eine gewinnbringende Investition getätigt worden wäre.
(Quelle: BGE 9C_293/2020 vom 1. Juli 2021)
Wie hoch ist der Verkehrswert einer Immobilie?
Der Verkehrswert einer Immobilie entspricht dem Preis, der beim Verkauf erzielt werden kann. Dieser Wert wird meistens von Immobilienexperten geschätzt. Auf dem Markt zeigt dann das effektive Verkaufsresultat, wie genau die Schätzung war.
Die Schätzung umfasst die Beurteilung der Lage, Aussicht, Nachbarschaft, Erschliessung, Besonnung, Lärmbelastung, Steuerfuss der Gemeinde und Nachfrage in der Region sowie die Immobilie selbst.
In einem Urteil von 2018 entschied das Bundesgericht, dass es keine einzig anerkannte Bewertungsmethode gibt, die zur Ermittlung des Verkehrswerts heranzuziehen sei. Der steuerrechtliche Verkehrswert entspreche nicht einer mathematisch punktgenau bestimmbaren Grösse. Zur Bestimmung seien regelmässig Schätzungen anzustellen und Vergleiche zu treffen, welche aber mit gewissen Ungenauigkeiten verbunden seien. Es müsse zulässig sein, den Verkehrswert und den Vermögenssteuerwert von Grundstücken aufgrund vorsichtiger, schematischer Annäherungen festzulegen, auch wenn das dazu führe, dass die so ermittelten Werte von den tatsächlichen Marktwerten abweichen würden. So könne es auch vorkommen, dass Liebhaberpreise erzielt werden, die sich dem üblichen Mechanismus von Angebot und Nachfrage entziehen.
Muss eine Namenaktie als Wertpapier ausgegeben werden?
In einem aktuellen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob Namenaktien durch die Gesellschaft als Wertpapier ausgegeben werden müssen, wenn der Aktionär dies verlangt. Im OR findet sich keine Antwort auf diese Frage.
Das Gesetz geht davon aus, dass Wertpapiere ausgestellt und dem Aktionär übergeben werden. Folglich hat der Aktionär grundsätzlich per Gesetz einen Anspruch auf die wertpapiermässige Verbriefung seiner Mitgliedschaftsrechte.
Dieses Recht kann vom Unternehmen in den Statuten explizit aufgehoben werden. Darum haben Aktionäre keinen zwingenden Anspruch auf Ausgabe von Wertpapieren, da dieser statutarisch ausgeschlossen werden kann.
(BGE 4A_39/ 2021 vom 9. August 2021)
Lehrjahre zählen als Dienstjahre