Newsletter Dezember 2020
Unsere Büros sind vom Mittwoch, 9. Dezember 2020, bis Freitag, 11. Dezember 2020, geschlossen.
Wir ziehen um und verlegen unseren Standort per 14. Dezember 2020 an die St. Urbanstrasse 6 in Langenthal.
Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft
Inhaltsverzeichnis
- Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft
- Anwalts- und Gerichtskosten sind steuerlich abzugsfähig
- Nützliches zum Thema Betriebsordnung
- Coronavirus: Massnahme im Bereich der beruflichen Vorsorge verlängert
- Unterhaltsbeiträge abweichend vom Scheidungsurteil nicht steuerrelevant
- Neue Handelsregister-Bestimmungen ab 1. Januar 2021
- Einkommen aus Entschädigung für Photovoltaikanlage
- Fristen bei der Zahlung eines Kostenvorschusses
Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft
Eine Entschädigung erhalten Väter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, sei es als Arbeitnehmer oder als Selbständigerwerbender. Sie müssen zudem in den neun Monaten vor der Geburt in der AHV obligatorisch versichert und in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang erwerbstätig gewesen sein. Die Entschädigung geht entweder direkt an den Arbeitnehmer oder an den Arbeitgeber, wenn dieser den Lohn während des Urlaubs weiterhin bezahlt.
Die Entschädigung für den Verdienstausfall beträgt 80 % des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens aber CHF 196 pro Tag. Für zwei Wochen Urlaub werden 14 Taggelder ausbezahlt, was einen Höchstbetrag von CHF 2’744 ergibt.
Anwalts- und Gerichtskosten sind steuerlich abzugsfähig
Nützliches zum Thema Betriebsordnung
In einer Betriebsordnung können folgende Themen geregelt werden:
- Gesundheitsschutz und Unfallverhütung
- Massnahmen gegen Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung
- Rauch- und Alkoholverbote
- Zutritte zu Betriebsgebäuden und Benutzung der Infrastruktur
- usw.
Sanktionen gegen Verstösse können, müssen aber nicht formuliert sein.
Die Betriebsordnung kann entweder zwischen dem Arbeitgeber und einer von den Arbeitnehmenden gewählten Vertretung schriftlich vereinbart oder vom Arbeitgeber nach Anhörung der Arbeitnehmenden einseitig erlassen werden. Die Betriebsordnung muss dem kantonalen Arbeitsinspektorat zur Prüfung zugestellt werden und gut sichtbar im Unternehmen aufgehängt oder jedem Mitarbeitenden ausgehändigt werden.
Die Betriebsordnung macht nur Sinn, wenn Strukturen erwünscht sind und mögliche Gefahren vermieden werden müssen. Allzu detaillierte Regeln verhindern Flexibilität.
Coronavirus: Massnahme im Bereich der beruflichen Vorsorge verlängert
Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen: Der Arbeitgeber zieht ihnen wie unter normalen Umständen ihren Beitragsteil vom Lohn ab und die gesamten Beiträge werden ihnen von der Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben.
Unterhaltsbeiträge abweichend vom Scheidungsurteil nicht steuerrelevant
Neue Handelsregister-Bestimmungen ab 1. Januar 2021
Dabei geht es um Folgendes:
- Künftig wird systematisch die AHV-Versichertennummer für die Identifizierung natürlicher Personen verwendet.
- Die neuen Bestimmungen sehen Erleichterungen für Gesellschaften vor. Namentlich wird die sogenannte „Stampa-Erklärung“ als separater Beleg abgeschafft. Auch die Abtretung von Stammanteilen einer GmbH zwischen Gesellschaftern wird teilweise von Formvorschriften befreit.
- Für das Handelsregister gelten künftig uneingeschränkt das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip. Um dies einzuhalten, werden die Gebühren um rund einen Drittel gesenkt.
- Zahlreiche Bestimmungen der Handelsregisterverordnung werden ins Gesetz überführt. Die revidierte Handelsregisterverordnung ist daher schlanker und beschränkt sich auf Ausführungsbestimmungen.
- Künftig können auch bevollmächtigte Personen wie Treuhänder, Anwälte und Notare für eine Rechtseinheit eine Anmeldung einreichen.
- Neu werden eingetragene Personen in einer zentralen Datenbank für das Handelsregister registriert. Damit an dieser Datenbank weitergearbeitet werden kann, traten die entsprechenden Bestimmungen im Obligationenrecht und in der Handelsregisterverordnung bereits per 1. April 2020 in Kraft.
(Quelle: Eidg. Justiz- und Polizeidepartement)