Newsletter August 2021
Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft
Inhaltsverzeichnis
- Der Ausgleich von Erbvorbezügen
- Unterhaltsleistungen sind steuerbar
- GV-Beschlüsse ohne alle Eigentümer oder Vertreter sind nichtig
- Keine Videoauswertung ohne Videoreglement im Strafverfahren
- Eigenmietwert muss bei unentgeltlicher Überlassung versteuert werden
- Wo liegt das Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person?
Der Ausgleich von Erbvorbezügen
Der Erblasser kann die Beschenkten in seinem Testament von dieser Ausgleichspflicht befreien, allerdings nur im Rahmen der freien Quote. Die Pflichtteile müssen gewahrt bleiben. Ist der Begünstigte kein gesetzlicher Erbe, spricht man nicht von einem Erbvorbezug, sondern von einer Schenkung. Begünstigte müssen nach dem Tod des Schenkers nur die Schenkungen ausgleichen, die weniger als fünf Jahre zurückliegen und Pflichtteile verletzen.
Übersteigt der Erbvorbezug den Anteil am Erbe, muss der Empfänger seinen Miterben die Differenz zurückzahlen. Die Höhe des Ausgleichs hängt vom Wert bei der Erbteilung ab, nicht vom Wert beim Erbvorbezug. Das bedeutet, dass wenn zum Beispiel eine Tochter 20 Jahre vor dem Tod des Vaters ein Haus erhalten hat, das Haus zum heutigen Marktwert bewertet wird. Unter Umständen übersteigt der Erbvorbezug den Anteil am Erbe und die Ausgleichszahlung kann die Betroffenen in Bedrängnis bringen.
Es ist zu empfehlen, dass Erbvorbezüge und Schenkungen schriftlich festgehalten werden. Gleichzeitig kann der Erblasser bestimmen, ob der Erbvorbezug bei der Erbteilung ausgeglichen werden muss. Dies ist allerdings nur im Rahmen der freien Quote möglich, die Pflichtteile müssen gewahrt werden.
Unterhaltsleistungen sind steuerbar
Unterhaltsbeiträge, die ein Steuerpflichtiger bei Scheidung oder Trennung für sich erhält, sind steuerbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beiträge als wiederkehrende Leistung, durch indirekte Zahlungen wie zum Beispiel die Übernahme von Miet- oder Schulkosten oder mittels Naturalleistungen erfolgen. Im Gegenzug können die Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten von den Einkünften abgezogen werden.
GV-Beschlüsse ohne alle Eigentümer oder Vertreter sind nichtig
(Quelle: BGE 4A_279/2018 vom 2. November 2018)
Keine Videoauswertung ohne Videoreglement im Strafverfahren
Eine Videoaufnahme, für deren Betrieb ein Videoreglement notwendig wäre, aber keines besteht, darf in einem Strafverfahren nicht als Beweismittel genutzt werden, selbst wenn die Installation der Videokamera in Absprache mit der Polizei erfolgte. Damit bestätigte das Bundesgericht seine strenge Auslegung bezüglich Verwertbarkeit von Videoaufnahmen. Solche Videoaufnahmen im öffentlichen Bereich stellen grundsätzlich eine Persönlichkeitsverletzung dar, die nur zur Aufdeckung von schweren Straftaten gerechtfertigt ist.
(Quelle: BGE 6B_1288/2019 vom 21. Dezember 2020)
Eigenmietwert muss bei unentgeltlicher Überlassung versteuert werden
Daraus folgt, dass der Miteigentümer, der seinen Anteil aufgrund der Scheidungsvereinbarung dem anderen Ehegatten überlässt, den vollen Eigenmietwert für einen Miteigentumsanteil als Einkommen aus unbeweglichem Vermögen zu versteuern hat. Gleichzeitig kann er die Eigenmiete aber im gleichen Umfang als Unterhaltsbeitrag an den getrennten oder geschiedenen Ehegatten zum steuerlichen Abzug bringen.
Wo liegt das Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person?
Steuerbehörden können bei der Festlegung aber davon abweichen, wenn am Sitz keine funktionstüchtige Infrastruktur für das Unternehmen vorhanden ist. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass wenn nur eine beauftragte Treuhandgesellschaft ihre Adresse zur Verfügung stellt und alle Briefsendungen weiterleitet, dies ein Briefkastendomizil ist. Somit liegt das Hauptsteuerdomizil am Ort, wo die Geschäftstätigkeiten vorgenommen werden.
(Quelle: BGE 2C_384/2019 vom 18. November 2020)