Newsletter April 2025

Newsletter April 2025

Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft

 

Inhaltsverzeichnis

  • Berechtigen Ausgaben vor der Gründung eines Unternehmens zum Vorsteuerabzug?
  • Verwaltungsrat «verschwindet» nach sechs Monaten ohne Generalversammlung
  • Das Bundesgericht modernisiert die Voraussetzungen für Pensionskassen-Begünstigungen bei Lebensgemeinschaften
  • Teilpensionierung und Kapitalbezüge: Wichtige Punkte leicht erklärt
  • Ein Arztzeugnis kann bereits ab dem ersten Tag verlangt werden
  • Haushaltshilfe anstellen: Das sind die Pflichten
  • Die Gültigkeit von Vorsorgeaufträgen ist kantonal geregelt
  • «Romance Scam» ist kein Grund für den Bezug von Ergänzungsleistungen

 

Berechtigen Ausgaben vor der Gründung eines Unternehmens zum Vorsteuerabzug?

Ausgaben vor der Gründung können unter bestimmten Bedingungen zum Vorsteuerabzug berechtigen. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft nach der Gründung mehrwertsteuerpflichtig wird und die Ausgaben im direkten Zusammenhang mit ihrer künftigen unternehmerischen Tätigkeit stehen.
Die Vorsteuer kann über eine nachträgliche Anmeldung zur Mehrwertsteuer geltend gemacht werden. Es ist wichtig, die Belege korrekt aufzubewahren und die Vorsteuer in der ersten Steuerabrechnung nach der Gründung zu deklarieren. Eine steuerliche Beratung kann sinnvoll sein, um Fehler zu vermeiden.

 

Verwaltungsrat «verschwindet» nach sechs Monaten ohne Generalversammlung

Laut Bundesgericht verliert eine AG ihren Verwaltungsrat, wenn dieser nur bis zur nächsten Generalversammlung gewählt ist und diese nicht innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende stattfindet.

Normalerweise muss die GV innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres abgehalten werden. Die Amtsdauer des Verwaltungsrats beträgt in der Regel 3 Jahre, wenn die Statuten nichts anderes festlegen.

Folgen des Urteils:

  • Das Bundesgericht entschied, dass das Amt des Verwaltungsrats endet, wenn keine GV abgehalten und keine Wiederwahl erfolgt. Eine automatische Verlänge­rung der Amtszeit gibt es nicht. Dies führt dazu, dass viele Unternehmen zeitweise handlungsunfähig werden.

Ausnahmen:

  • Dritte dürfen weiterhin auf den Handelsregistereintrag vertrauen, solange sie nichts vom Ablauf der Amtszeit wissen.
  • Die Verantwortlichkeit der Verwaltungsräte bleibt bestehen, auch wenn sie faktisch handeln.

In einem weiteren Urteil bestätigte das Bundesgericht, dass ein Verwaltungsrat ohne rechtzeitige Wiederwahl keine Generalversammlung mehr einberufen kann und die Beschlüsse einer solchen GV ungültig sind. Dies gilt jedoch nicht, falls eine Universalversammlung durchgeführt wird.
(Quelle: BGE 148 III 69)

 

Das Bundesgericht modernisiert die Voraussetzungen für Pensionskassen-Begünstigungen bei Lebensgemeinschaften

Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine Lebensgemeinschaft für die Pensionskasse auch dann zählt, wenn unverheiratete Partner wegen ihrer Arbeit nur an Wochenenden und in den Ferien zusammenwohnen.
Das Urteil modernisiert die Regeln im Berufsvorsorgegesetz BVG, so dass der Partner in einer Lebensgemeinschaft von der Pensionskasse begünstigt werden kann.
(Quelle: BGE 9C_485/2021 vom 21. Februar 2022)

 

Teilpensionierung und Kapitalbezüge: Wichtige Punkte leicht erklärt

Mit der AHV-Reform 21, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden neue Regeln für den gestaffelten Bezug von Vorsorgekapital eingeführt.

Hier die wichtigsten Punkte:

  1. Kapitalbezüge in drei Schritten
  • Altersleistungen können nun in maximal drei Schritten in Kapitalform bezogen werden.
  • Alle Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres zählen als ein Schritt.
  • Nach dem dritten Schritt ist nur noch ein Rentenbezug möglich.
  1. Regeln für Teilpensionierung
  • Erster Teilbezug: Der erste Bezug muss in der Regel mindestens 20 % der gesamten Altersleistung ausmachen, ausser die Vorsorgeregelung erlaubt weniger.
  • Dauerhafte Lohnreduktion: Der Beschäftigungsgrad muss dauerhaft reduziert und der versicherte Lohn entsprechend angepasst werden.
  • Mindestabstand: Zwischen den Teilbezügen muss mindestens ein Jahr liegen. Bei kürzeren Abständen prüft die Steuerbehörde genau, ob dafür triftige Gründe vorliegen.
  1. Steuerliche Aspekte
  • Gestaffelte Kapitalbezüge können steuerlich vorteilhaft sein, da die Steuerprogression dadurch gemildert wird.
  • Vorsorgeleistungen, die über mehrere Jahre verteilt werden, senken die Steuerbelastung.
  1. Kantonale Unterschiede
  • Im Kanton Zürich sind ab sofort drei Kapitalbezüge steuerlich zulässig, was mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen harmoniert.
  • In anderen Kantonen können abweichende Regelungen gelten.

Fazit:
Die AHV-Reform 21 schafft klare Vorgaben für Kapitalbezüge bei Teilpensionierung. Wer eine Teilpensionierung plant, sollte die spezifischen Regeln des jeweiligen Kantons berücksichtigen und sich über mögliche steuerliche Vorteile informieren.

 

Ein Arztzeugnis kann bereits ab dem ersten Tag verlangt werden

Arbeitgeber sind berechtigt, bereits ab dem ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest zu verlangen. Mitarbeitende, die eine Arbeitsunfähigkeit geltend machen, müssen das Arztzeugnis auf Aufforderung des Arbeitgebers vorweisen. Andernfalls besteht während der Abwesenheit kein Anspruch auf Lohn.

 

Haushaltshilfe anstellen: Das sind die Pflichten

In der Schweiz ist die Anstellung einer Haushaltshilfe mit bestimmten Pflichten verbunden:

  1. Der Arbeitgeber muss eine Unfallversicherung für die Haushaltshilfe abschliessen.
  2. Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse: Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in Höhe von 10,6 % sowie zur Erwerbslosenversicherung (ALV) in Höhe von 2,2 % des Bruttolohns werden fällig. Diese Beiträge werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Zudem entrichtet der Arbeitnehmer eine Quellensteuer von 5 %. Die Ausgleichkasse stellt Musterformulare zur Verfügung.
  3. Familienzulagen: Unter Umständen können Familienzulagen in der Höhe von 200 bis 300 Franken pro Kind und Monat anfallen. Dies ist der Fall, wenn die Haushaltshilfe oder ihr Ehepartner keine Familienzulagen erhält.
  4. Lohnabrechnung: Monatlich ist eine Lohnabrechnung zu erstellen, die die entsprechenden Abzüge ausweist.
  5. Lohnausweis: Am Ende des Kalenderjahres muss ein Lohnausweis erstellt werden.

 

Die Gültigkeit von Vorsorgeaufträgen ist kantonal geregelt

Die Tochter eines betreuten Mannes reichte beim Bundesgericht Beschwerde gegen eine Verfügung der KESB ein. Sie machte geltend, dass der Vorsorgeauftrag nicht den erforderlichen formalen Vorgaben entspreche und daher ungültig sei. Insbesondere bemängelte sie, dass bei der Unterzeichnung nicht zwei Zeugen anwesend waren.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und stellte klar, dass die öffentliche Beurkundung eines Vorsorgeauftrags gemäss kantonalem Recht erfolgt. Die Beiziehung von zwei Zeugen sei nur dann erforderlich, wenn dies ausdrücklich im kantonalen Recht vorgeschrieben ist.
(Quelle: BGE 5A_336/2024 vom 17. Januar 2025)

 

«Romance Scam» ist kein Grund für den Bezug von Ergänzungsleistungen

Keine Gnade fand das Aargauer Versicherungsgericht für eine 70-jährige Frau. Die Frau hatte einer Internetbekanntschaft mehrmals Geld zukommen lassen. Insgesamt rund 250‘000 Franken überwies sie von ihren Konten ins Ausland. Der vermeintliche Liebhaber entpuppte sich als Betrüger und verschwand mit dem Geld.
Jetzt verfügt die Frau über kein Vermögen mehr und beantragte Ergänzungsleistungen. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Es begründet seinen Entscheid damit, dass die rund 250‘000 Franken, die die Frau verschenkt hatte, weiterhin zu ihrem Vermögen zu zählen seien. Die Überweisungen gelten als Geschenke und einen Vermögensverzicht. Alleinstehende Personen erhielten nur dann Ergänzungsleistungen, wenn ihr Reinvermögen unter 100‘000 Franken liege.

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