Ab 1. Oktober 2022 werden schweizweit nur noch QR-Rechnungen verarbeitet.
Rote und orange Einzahlungsscheine sind ab diesem Zeitpunkt ungültig. Auch Daueraufträge, die auf alten Einzahlungsscheinen basieren, werden dann nicht mehr ausgeführt – z.B. Daueraufträge für Ihre Miete oder Krankenkassenprämien.
So prüfen Sie, ob ein Dauerauftrag angepasst werden muss: